( \+ H/ d+ c- C' A+ V) Q) Q! I左派党议会党团主席奥斯卡.拉芳田在递送给宪法法院的紧急起诉中认为,北约在阿富汗的行动违反了国际法,北约条约规定的界限被严重逾越。他认为,北约是个防御性组织,不应该执行超出成员国本土以外的防卫任务。他认为联邦军旋风侦察机到阿富汗执行任务,违反了北约的这两个基本原则,而且反恐也不属于北约条约的内容。* y1 S! G! e4 U4 y2 \/ T
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: m" y! Q( ^& L( J; B % D# X( E( k* _( E( T- C% g LVorläufige Freigabe für Tornado-Einsatz in Afghanistan& w" l& Q5 @7 p; C
Fr Mrz 30, 2007 ' J- w) y2 k9 Z4 k+ k) d. z+ d0 O% @ E& l
Berlin (Reuters) - Die deutschen Tornado-Aufklärer können zunächst wie vom Bundestag beschlossen in Afghanistan eingesetzt werden. 3 d4 @+ G2 f c2 U: a+ U. I6 B$ y( `
Das Bundesverfassungsgericht wies in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung einen Eilantrag der Linksfraktion gegen die Entsendung der Flugzeuge ab. Zugleich setzte das oberste deutsche Gericht für den 18. April eine mündliche Verhandlung über die Klage der Linksfraktion an. Deren Fraktionschef Gregor Gysi gab sich gelassen und erklärte, dann könnte der Einsatz noch abgelehnt werden. Das Bundesverteidigungsministerium kündigte an, mit der Verlegung der Flugzeuge werde wie geplant am kommenden Montag begonnen. (Az: 2 BvE 2/07)6 \0 w1 u' J! d1 h* B' ?
. [* y! U: a* w: z% P0 ?7 HDas Verfassungsgericht begründete seinen Beschluss damit, dass der Linksfraktion durch die Ablehnung des Eilantrages kein irreversibler Nachteil drohe, wenn sie bis zu einer Entscheidung über die eigentliche Klage abwarten müsse. Wenn die Tornado-Entscheidung zu der von der Fraktion als verfassungswidrig gerügten Fortentwicklung des Nato-Vertrages beitragen würde, könnte diese nach einem Hauptsacheverfahren noch geändert werden, argumentierten die Richter des Zweiten Senats. Denn dann wäre die Bundesregierung verpflichtet, "einer solchen unzulässigen Fortentwicklung des Nato-Vertrags entgegenzuwirken".9 ^4 A; Q5 t# O
6 f t. Z3 r. e6 pKLAGE VON WIMMER UND GAUWEILER VERWORFEN ) G! G" a+ R. d3 h } ! Z( }% t4 \8 A* LDas Verfassungsgericht verwarf zugleich die Organklage der beiden Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler (CSU) und Willy Wimmer (CDU) als unzulässig. Sie seien als einzelne Abgeordnete nicht befugt, Rechte des Bundestages einzuklagen. Mit derselben Begründung hatte das Verfassungsgericht bereits einen Eilantrag der beiden Abgeordneten gegen den Tornado-Einsatz abgewiesen.; Y+ L4 c6 M5 o, j- C/ M+ X
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Der Bundestag hatte am 9. März mit breiter Mehrheit die Ausweitung des Afghanistan-Einsatzes beschlossen. Demnach sollen sechs Tornado-Aufklärungsflugzeuge und bis zu 500 zusätzliche deutsche Soldaten nach Afghanistan entsandt werden. Die Jets sollen auf Anforderung der Nato Aufklärungsfotos aus ganz Afghanistan liefern und damit den Kampf gegen die radikal-islamischen Taliban unterstützen. Kritiker sehen darin eine direkte Kriegsbeteiligung. $ U" m! s7 l v+ Z" J1 K4 |- j( O$ C: O
Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums erklärte, die Maschinen würden ab Montag nach Afghanistan überstellt. Am 9. April würden sie dann der Nato unterstellt. ! [' n" i# l1 ~* ?% e9 P 0 S" X7 d1 N# Q; Q# ]Gysi sagte, die Verfassungsrichter ließen die Entscheidung in der Hauptsache völlig offen und hätten die Verhandlung für Mitte April so zügig anberaumt, um schnell "in der Sache zu entscheiden und hier nicht einstweilen entscheiden zu müssen". Sollte das Verfassungsgericht der Linkspartei in der Hauptsache Recht geben, könnten die deutschen Tornados sofort wieder nach Hause beordert werden.) z# `# |/ j, p* G+ v% u
: w; W" M, b" ZSPD-Parteichef Kurt Beck begrüßte den Gerichtsentscheid. "Ich halte diesen Einsatz nach wie vor für verantwortbar", sagte er in Berlin. Die Entsendung von Tornados sei erforderlich, damit der Wiederaufbau in Afghanistan nicht im Bürgerkriegschaos untergehe.